Allgemeines
1.Vor
dem ersten Training, Therapie oder Workshop informiert der
Hundehalter Karin Zuckschwert über die Vergangenheit und
bekannte Probleme bzw. besonderen Eigenheiten des Hundes
2.Kranke
Hunde oder läufige Hündinnen können nicht an Workshops
teilnehmen
3.Der
Kunde versichert, dass der an Workshops teilnehmende Hund
geimpft und haftpflichtversichert ist
Haftung
4.Jede/r Teilnehmer/in ist im Interesse für
einen reibungslosen Ablauf verpflichtet, den Anweisungen der
Tiertherapeutin während des Trainings, einer Behandlung und
eines Workshops unbedingt Folge zu leisten. Beanstandungen sind
Karin Zuckschwert sofort, unter Angabe der Umstände und des
entstandenen Schadens mitzuteilen. Nach Beendigung des
Workshops, Trainings oder der Behandlung sind jegliche Ansprüche
ausgeschlossen.
5.Der Teilnehmer trägt die Verantwortung
für seinen Hund und verpflichtet sich eine
TierhalterHaftpflichtversicherung abzuschliessen.
Karin Zuckschwert übernimmt keine
Haftung für Schäden die von Dritten und deren Tiere verursacht
werden. Schadenersatzansprüche gegen Karin Zuckschwert für
Personen-, Sach- und Vermögensschäden bestehen nicht. Karin
Zuckschwert haftet nur für Schäden die von ihr vorsätzlich oder
grob fahrlässig herbeigeführt werden, was eindeutig bewiesen
werden muss. Die Haftungssumme ist auf die Teilnahmegebühr
beschränkt.
Gebühren und Kosten
6.Therapie,- und Trainingsstunden werden
bar nach jedem einzelnen Training oder Behandlung bezahlt. Die
Gebühren für einen Workshop sind mit Anmeldungsbestätigung
fällig und sind bar oder durch Überweisung auf das in der
Rechnung angegebene Konto zu zahlen.
Rücktritt
7.Bei
Rücktritt von einem Workshop werden bei mehr als 30 Tagen vor
Workshoptermin 100 % der Gebühren zurückerstattet, bei mehr als
14 Tagen vor Workshoptermin werden 50 % zurückerstattet, bei
weniger als 14 Tagen erfolgt keine Rückerstattung.
8.Karin Zuckschwert kann bis 2 Wochen
vor Workshopbeginn zurücktreten, wenn die erforderliche
Teilnehmerzahl nicht erreicht wird. Ohne Einhaltung einer Frist
kann der Rücktritt erfolgen, wenn Vertragswidrigkeiten bekannt,
das Ziel einer Veranstaltung oder andere Teilnehmer gefährdet
werden. Das Recht auf Rücktritt besteht auch bei Ausfall durch
Krankheit oder andere unvorhersehbare Ereignisse, die eine
Durchführung des Workshops oder Trainings unzumutbar erschweren.
In diesem Fall wird im Einvernehmen mit den Teilnehmern ein
geeigneter Folgetermin vereinbart. Erscheint dies nicht möglich
werden die bisher geleisteten Workshopgebühren komplett
zurückerstattet. Eine Erstattung zusätzlicher Kosten, wie
Anfahrt, Übernachtung, ect. erfolgt nicht.